buchen
Teilnahmebedingungen

Facebook-Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Ausrichter des Gewinnspiels ist die Hotel Mallaun GmbH mit Sitz in 6553 See/ Paznaun, Silvrettastraße 89. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?

Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen Gutschein für das bei Facebook beschriebene Arrangement zu gewinnen.

Wie kann man gewinnen?

Sie nehmen teil, indem Sie Fan des Hotel Mallaun auf Facebook werden. Optional gerne den Gewinnspielbeitrag entweder teilen und/oder kommentieren (nicht Voraussetzung zur Teilnahme). Bei Instagram-Gewinnspielen gelten die jeweils genannten Konditionen.

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Personen ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom Hotel Mallaun vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Die Facebook-Gewinnspielaktion bzw. Instagram-Gewinnspielaktion startet mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?

Das Ende des Gewinnspiel wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?

Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf der Facebookseite vom Hotel Mallaun namentlich bekannt gegeben. Bei Instagram-Gewinnspielen gelten die dort genannten Konditionen.

Zustimmung zur Namensveröffentlichung auf unserer Homepage

Mit Teilnahme am Facebook-Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer zu, dass im Falle seines Gewinns sein Name auf unserer Homepage veröffentlicht wird. Er stimmt zu, dass auf der Seite Facebook-Gewinnspiel sein Name, ggf. von ihm auf Facebook öffentlich gemachte Informationen (z.B. Wohnort) sowie die Gewinnhöhe veröffentlicht werden. Bei Instagram-Gewinnspielen gelten die dort genannten Konditionen.

Wie erhält man den Gewinn?

Mit Bekanntgabe des Gewinners eines Facebook-Gewinnspiels wird er aufgefordert, sich mit dem Hotel Mallaun in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse zum Übermitteln des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinn versendet. Das Hotel Mallaun haftet nicht für mögliche Verzögerungen durch den Versandanbieter. Die Frist, um sich bei uns als Gewinner zu melden, beträgt 12 Wochen. Danach verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Bei Instagram-Gewinnspielen gelten die dort genannten Konditionen.

Wann verfällt der Anspruch auf den Gewinn?

Die Frist, um sich bei uns als Gewinner zu melden, beträgt 12 Wochen. Danach verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Datenschutzhinweise

Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das Hotel Mallaun lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook bzw. Instagram

Dieses Gewinnspiel wird durch die Hotel Mallaun GmbH mit Sitz in 6553 See/ Paznaun, Silvrettastraße 89, geführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das Hotel Mallaun zu übermitteln.

Sonstiges

Das Hotel Mallaun behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z.B. Software- oder Hardware-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Das Hotel Mallaun haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Der Gewinn versteht sich mit eigener An- und Abreise. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.